Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Deby
Beruflicher Hintergrund und arbeitsrechtliche Spezialisierung
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München legte Herr T. Deby 1992 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt tätig. 1995 promovierte er an der Universität Augsburg mit einer Arbeit zum Thema „Mitbestimmung im Vergleich“ und erwarb im gleichen Jahr die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er vertritt seit Jahrzehnten Arbeitgeber und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Belangen, u.a. auch in zahlreichen großen Restrukturierungen.
Schwerpunkte
- Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
- Vertragsrecht der Führungskräfte
- Vertragsrecht von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsrat)
- Vertragsrecht der Mitarbeiter in Private-Equity-Unternehmen (PE)
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
Fremdsprachen
- Englisch
Kontakt
- deby@deby-partner.de
