Anwälte mit Profil

Fachlich spezialisiert – Menschlich erreichbar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Thomas Deby

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München legte Thomas Deby 1992 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt tätig. 1995 promovierte er an der Universität Augsburg mit einer Arbeit zum Thema „Mitbestimmung im Vergleich“ und erwarb im gleichen Jahr die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er vertritt seit Jahrzehnten Arbeitgeber und Führungskräfte in allen arbeitsrechtlichen Belangen, u.a. auch in zahlreichen großen Restrukturierungen.

Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
  • Vertragsrecht der Führungskräfte
  • Vertragsrecht von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsrat)
  • Vertragsrecht der Mitarbeiter in Private-Equity-Unternehmen (PE)
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
Fremdsprachen
  • Englisch
Kontakt
  • deby@deby-partner.de

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Harald Krüger

Harald Krüger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Nach ersten beruflichen Stationen bei der Siemens AG und in Unternehmen der TK-Branche arbeitet er seit 2004 als Rechtsanwalt in München. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2011 gehörte Herr Krüger zu den Gründungspartnern der Kanzlei TCI Rechtsanwälte München.

Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht (Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
  • Vertragsrecht der Führungskräfte
  • Vertragsrecht von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte)
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
Fremdsprachen
  • Englisch
Kontakt
  • krueger@deby-partner.de

Rechtsanwalt

Dr. Norbert Renftle

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg von 2003 bis 2008 absolvierte Norbert Renftle sein Referendariat in Augsburg und München und legte 2010 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seit 2011 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits in den Jahren 2010 und 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, anschließend wirkte er von 2011 bis 2012 als Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg. Im Jahr 2016 promovierte er an der Universität Augsburg zum Thema „Umgang mit Insolvenz in Europa unter Vergleich der deutschen und französischen Verfahrensmechanismen“. Die Promotionsschrift erschien in der Juristischen Schriftenreihe des LIT Verlags.

Schwerpunkte
  • Vertragsrecht von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) einschließlich gesellschaftsrechtlicher Fragen
  • Vertragsrecht der Mitarbeiter in Private Equity (PE) Unternehmen
  • Vertragsrecht der Führungskräfte
  • Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht (außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung)
Fremdsprachen
  • Englisch
Kontakt
  • renftle@deby-partner.de

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christoph Natterer, LL.M.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg absolvierte Christoph Natterer sein Referendariat in Augsburg, das er 2012 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen erfolgreich abschloss.

Seit 2013 ist Christoph Natterer als Rechtsanwalt zugelassen und 2017 wurde ihm der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

2021 schloss er berufsbegleitend den Studiengang „Arbeitsrecht und Personalmanagement“ mit dem Titel Master of Laws (LL.M.) erfolgreich ab.

Neben seiner anwaltlichen Beratung ist Christoph Natterer Lehrbeauftragter der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) zu arbeitsrechtlichen Themen.

Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht (außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten)
  • Vertragsrecht der Führungskräfte
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Strategische und operative Begleitung bei Restrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen
Fremdsprachen
  • Englisch
Kontakt
  • natterer@deby-partner.de